Verletztenrente

Verletztenrente
wichtigste Geldleistung der gesetzlichen Unfallversicherung (§§ 56 ff. SGB VII). Die V. soll den Unterhalt des Verletzten und seiner Angehörigen in dem Umfang sichern, in dem die Erwerbsfähigkeit durch Folgen eines  Arbeitsunfalls,  Wegeunfalls oder einer  Berufskrankheit verloren gegangen ist.
- 1. Voraussetzung ist, dass die Erwerbsfähigkeit i.d.R. um mindestens 20 Prozent über die 26. Woche nach dem Versicherungsfall hinaus gemindert ist. Ist die Erwerbsfähigkeit infolge mehrerer Versicherungsfälle gemindert und erreichen die Prozentsätze zusammen wenigstens 20 Prozent, so ist für jeden, auch den früheren Versicherungsfall, eine V. zu gewähren. Bei Wiedererkrankung an den Folgen eines Versicherungsfalls ist die V. in voller Höhe weiterzuzahlen, daneben erhält der Berechtigte, wenn er arbeitsunfähig ist,  Verletztengeld oder  Übergangsgeld.
- 2. Höhe: a) Bei völliger Erwerbsunfähigkeit beträgt die V. ( Vollrente) 2/3 des  Jahresarbeitsverdienstes (§ 56 III SGB VII); b) bei einer Minderung der Erwerbsfähigkeit um wenigstens 1/5 wird der Teil der Vollrente ( Teilrente) gewährt, der dem Grad der Erwerbsminderung entspricht (§ 56 II SGB VII); c) für Schwerverletzte, die infolge des Versicherungsfalls einer Erwerbstätigkeit nicht mehr nachgehen können, erhöht sich die V. um 10 Prozent, wenn keine Rente von einem Träger der Rentenversicherung gezahlt wird (§ 57 SGB VII). Nach § 58 SGB VII hat der Unfallversicherungsträger, solange der Verletzte infolge des Versicherungsfalls ohne Arbeitseinkommen ist, bis zu zwei Jahren die Rente.
- 4. Dauer: Die V. kann für die Dauer von drei Jahren als vorläufige Entschädigung gewährt werden, wenn die Rente der Höhe nach noch nicht auf Dauer festgestellt werden kann. Spätestens mit Ablauf von drei Jahren nach dem Unfall ist die Rente als Dauerrente grundsätzlich zeitlich unbegrenzt festzustellen. Sie kann von der vorläufigen Rente auch ohne Änderung der Verhältnisse zu Ungunsten des Versicherten abweichen (§ 62 SGB VII); der Versicherte ist jedoch vorher zu hören. Eine festgesetzte Dauerrente kann nur herabgesetzt oder entzogen werden, wenn im Vergleich zu den zur Rentengewährung maßgebenden Verhältnissen eine wesentliche Änderung (Besserung) eingetreten ist (§ 48 SGB X).

Lexikon der Economics. 2013.

Игры ⚽ Поможем написать реферат

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Verletztenrente — Versicherte Arbeitnehmer, deren Erwerbsfähigkeit länger als 26 Wochen um mindestens 20 Prozent gemindert ist (MdE), erhalten in Deutschland im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung eine Verletztenrente. Eine Ausnahme gilt bei… …   Deutsch Wikipedia

  • Verletztenrente — Invalidenrente (f), Verletztenrente (f) eng disability pension …   Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz Glossar

  • Unfallrente — ⇡ Verletztenrente, ⇡ Unfallversicherung …   Lexikon der Economics

  • Gesetzliche Unfallversicherung (Deutschland) — Die gesetzliche Unfallversicherung ist Bestandteil (Versicherungszweig) der gegliederten Sozialversicherung. Sie soll Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren verhüten und nach Eintritt von Arbeitsunfällen oder… …   Deutsch Wikipedia

  • Minderung der Erwerbsfähigkeit — Der Begriff der Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) ist ein Rechtsbegriff aus dem Bereich der gesetzlichen Unfallversicherung (SGB VII), der früher auch für das soziale Entschädigungsrecht bedeutsam war. Er ist nicht gleichzusetzen mit den… …   Deutsch Wikipedia

  • Erwerbsersatzeinkommen — Erwerbserstatzeinkommen sind im Sozialrecht alle Arten von Leistungen staatlicher und nichtstaatlicher Institutionen, die als Ersatz für ein Erwerbseinkommen gezahlt werden. Reine Entschädigungsleistungen oder Leistungen die allein aufgrund von… …   Deutsch Wikipedia

  • Gesetzliche Unfallversicherung in Deutschland — Die gesetzliche Unfallversicherung zählt zur gegliederten Sozialversicherung, sie ist ein „Versicherungszweig“. Ihr Zweck besteht darin, Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu verhüten und nach Eintritt von… …   Deutsch Wikipedia

  • BKVO — Basisdaten Titel: Berufskrankheiten Verordnung Abkürzung: BKV Art: Bundesrechtsverordnung Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland Erlassen aufgrund von …   Deutsch Wikipedia

  • BeKV — Basisdaten Titel: Berufskrankheiten Verordnung Abkürzung: BKV Art: Bundesrechtsverordnung Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland Erlassen aufgrund von …   Deutsch Wikipedia

  • Berufskrankheiten-Verordnung — Basisdaten Titel: Berufskrankheiten Verordnung Früherer Titel: Siebente Berufskrankheiten Verordnung Abkürzung: BKV Art: Bundesrechtsverordnung Geltungsbereich …   Deutsch Wikipedia

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”